Die Schulordnung

Die Grundschule Heidmühle gibt sich fünf Schulregeln. Diese Schulregeln sind von allen einzuhalten. Die ergänzenden Unterpunkte sind nicht als abschließende Aufzählung, sondern als Beispiele zu verstehen. Es erfolgt eine schriftliche Dokumentation der Regelverstöße.

Bei Verstößen gegen die Schulregeln (bzw. gegen die Klassenregeln) werden die Kinder zunächst ermahnt. Folgen weitere Verstöße gegen die bekannten Regeln, erhalten die Kinder nach drei Ermahnungen die Aufforderung, den Klassenraum zu verlassen und in den „Auszeit-Raum“ zu gehen. Dort führen sie ein Gespräch mit einer Lehrerin bzw. unserer Schulsozialarbeiterin, reflektieren ihr Fehlverhalten und arbeiten für den Rest der Stunde dort. Gleichzeitig erhalten die Kinder eine Elterninformation, die von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an die Klassenlehrerin zurückgegeben wird. Die Elterninformation kann auch ohne den Besuch des Auszeit-Raumes ausgegeben werden, wenn ein Fehlverhalten bereits mehrfach aufgetreten bzw. die Null-Toleranz-Grenze[1] erreicht ist und direkt andere bzw. weitere Konsequenzen erforderlich sind. Falls der „Auszeit-Raum“ nicht besetzt ist, erfolgt die Konsequenz klassen- bzw. gruppenintern. Erhalten die SchülerInnen innerhalb von zwei Wochen drei Mal die Elterninformation, wird ein Elterngespräch geführt. Dieses kann auch telefonisch erfolgen. Sollte sich keine Besserung der Problematik einstellen, wird eine pädagogische Konferenz einberufen. Die Klassenlehrerin kann bei wiederholten Verstößen oder beim Erreichen der Null-Toleranz-Grenze in Absprache mit der Schulleitung eine Klassenkonferenz einberufen. Gegebenenfalls werden Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG beschlossen. Bei Verstößen gegen die Schulregeln im Fachunterricht oder während der Aufsichten erfolgt im Sinne der Transparenz eine Nachricht an die Klassenlehrerin. FachlehrerInnen und pädagogische MitarbeiterInnen handeln ebenso wie KlassenlehrerInnen und können Elterninformationen, Auszeiten und Erziehungsmittel verhängen. In Absprache mit der Klassenlehrkraft können auch FachlehrerInnen oder andere Bedienstete pädagogische Konferenzen und Ordnungsmaßnahmenkonferenzen einberufen lassen.                                        

 

Regel 1: Ich bin freundlich, friedlich und fair.

  • Ich höre aufmerksam zu.
  • Ich grüße freundlich.
  • Ich schaue, ob jemand meine Hilfe braucht und biete sie dann an.
  • Ich kann nicht nur immer Hilfe und Angebote in Anspruch nehmen, ich bringe mich auch selber in die Gemeinschaft mit ein.
  • Ich halte mich an die vereinbarten Klassen- und Schulregeln.
  • Manchmal muss ich mich auch zurücknehmen und eventuell abwarten.
  • Ich bringe allen Menschen Respekt entgegen, denn den erwarte ich ja auch.
  • Kleine Streitereien versuche ich selbst zu lösen.
  • Ich halte eine geringe Lautstärke ein, damit niemand sich gestört fühlt.
  • Ich sage immer die Wahrheit und gebe gegebenenfalls die eigene Schuld zu, auch wenn es schwerfällt. Denn aus Fehlern kann ich auch lernen.
  • Ich provoziere andere nicht, weder durch mein Verhalten noch mit Worten.
  • Ich komme anderen Menschen nicht zu nahe und nehme sie nicht ungefragt in den Arm oder berühre sie einfach.

 

Konsequenz 1:

-       mündliches Ermahnen/Gespräch/ggf. Notiz und Dokumentation

Konsequenz 2:

-       Besuch des „Auszeit-Raumes“/Elterninformation/ggf. Erziehungsmittel

Konsequenz 3:

-       Elterngespräch

Konsequenz 4:

-       Pädagogische Konferenz/Klassenkonferenz

 

Null-Toleranz-Grenze: Massive Beleidigungen und respektloses Verhalten gegenüber allen in der Schule tätigen, erwachsenen Personen.

 

Regel 2: Ich löse Streit nur mit Worten.

·      Ich haue und schlage (kratze, beiße, kneife, ..…) nicht.

·      Ich lasse mich auf ein Streitschlichtungsgespräch ein und laufe nicht weg/entziehe mich nicht.

·      Ich kenne erste Strategien zum Lösen von Konflikten.

·      Ich nehme mich zurück.

·      Ich denke über mein Verhalten und dessen Konsequenzen nach.

·      Ich lasse mich nicht provozieren und provoziere nicht.

·      Ich achte auf meine Wortwahl, ich benutze keine Schimpfwörter.

·      Ich bemühe mich um eine ehrliche Lösung des Streits.

·      Ich sage die Wahrheit.

 

 

Konsequenz 1:

-       mündliches Ermahnen/Gespräch/Entschuldigung/ggf. Notiz und Dokumentation

Konsequenz 2:

-       Besuch des „Auszeit-Raumes“/Elterninformation/ggf. Erziehungsmittel

Konsequenz 3:

-       Elterngespräch

Konsequenz 4:

-       Pädagogische Konferenz/Klassenkonferenz

 

Konsequenz 1 entfällt, je nach Vorfall.

 

Null-Toleranz-Grenze: Gewalt gegenüber allen in der Schule tätigen, erwachsenen Personen. Massive und vorsätzliche Gewalt allen Personen gegenüber. Dies führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Unterricht (Erziehungsmittel bzw. Ordnungsmaßnahme als Eilmaßnahme).

 

Regel 3: Ich halte Ordnung und habe alle Materialien dabei.

·      Ich kontrolliere täglich mein Klemmbrett (Zettel abgeben und abheften).

·      Ich halte meinen Schulranzen sauber und ordentlich. Der Schulranzen ist kein Mülleimer für Anspitzerreste, Schnipsel usw.

·      Ich hänge meine Jacke an meinen Haken und meine Hausschuhe kommen in die Garderobe.

·      Ich räume meinen Platz nach Schulschluss ordentlich auf (Platz für Ranzen festlegen).

·      Ich gehe mit allen Dingen überall in der Schule ordentlich um und halte Ordnung (allgemeine Ordnung und Achtsamkeit in Klassen- und Fachräumen und auf den Fluren).

·      Ich bereite mich auf den Unterricht vor (vor den Unterrichtsstunden und Schulranzencheck zuhause).

·      Ich suche gründlich, wenn ich etwas nicht finden kann.

·      Ich gebe meine ausgeliehenen Sachen zurück.

·      Ich weiß, wie man Ordnung hält.

·      Ich lege nur Dinge in mein Fach, die da auch hingehören.

·      Ich räume regelmäßig mein Fach, meinen Platz, meinen Ranzen, meine Tuschsachen und meine Garderobe auf. Was ich nicht brauche, kommt weg!

 

 

Konsequenz 1:

-       mündliches Ermahnen/Gespräch/schriftliche Erinnerung (Hausaufgabenplaner)/ggf. Notiz und Dokumentation

Konsequenz 2:

-       Abschreiben der nicht eingehaltenen Regel mit Unterschrift der Eltern/ggf. Erziehungsmittel

Konsequenz 3:

-       Besuch des Auszeitraumes /Elterninformation/ggf. Erziehungsmittel

Konsequenz 4:

-       Elterngespräch/ggf. pädagogische Konferenz

 

 

 

 

Regel 4: Ich gehe sorgsam mit fremdem und eigenem Eigentum um.

·      Damit es in der Schule ordentlich aussieht, stelle ich meine Straßenschuhe im Flur ordentlich nebeneinander unter die Garderobe. Die Hausschuhe gehören in den Pausen ebenfalls ordentlich unter die Garderobe, in das Fach oder in den Beutel und am Ende der Schule in den Beutel oder in das Fach.

·      Ich beachte die Toilettenregeln und verlasse die Toilette sauber und ordentlich. Das Händewaschen nach dem Toilettengang vergesse ich nicht!

·      Geliehene Sachen, z.B. von Freunden, der Lehrkraft oder aus dem Spielehaus gebe ich heile und ordentlich zurück.

·      Ich zerstöre keine eigenen und fremden Werkstücke. Ich bin vorsichtig mit eigenem und fremdem Eigentum und schätze es wert.

·      Ich nehme anderen Menschen nichts weg und frage höflich, wenn ich mir etwas ausleihen möchte.

·      Beim Kleben benutze ich eine Unterlage.

·      In fremden Klassenräumen bin ich Gast und verhalte mich zurückhaltend.

·      Den eigenen und fremden Klassenraum behandle ich vorsichtig und halte Ordnung. Meinen Stuhl schiebe ich am Ende des Schultages ordentlich an den Tisch oder stelle ihn hoch.

·      Mit dem Pausenhof unserer Schule und allen sich darauf befindlichen Pflanzen gehe ich vorsichtig und behutsam um. Die Beete betrete ich nur zur Pflege oder nach Aufforderung.

·      Ich schreibe und male nicht in fremde Hefte oder auf den Tisch. Wenn doch etwas passiert ist, reinige ich es schnellstmöglich und/oder bitte um Entschuldigung.

·      Ich gehe vorsichtig mit dem Schuleigentum um und behandele die Unterrichtsmaterialien sorgfältig. Falls etwas aus Versehen kaputt geht, sage ich es meiner Lehrerin.

 

 

Konsequenz 1:

 

-       mündliches Ermahnen/Gespräch/ggf. Notiz und Dokumentation

Konsequenz 2:

 

-       Besuch des Auszeit-Raumes/Elterninformation/ggf. Erziehungsmittel

Konsequenz 3:

 

-       Elterngespräch

Konsequenz 4:

-       pädagogische Konferenz/ (ggf. Klassenkonferenz)

 

Null-Toleranz-Grenze: Mutwillige Zerstörung/Verlust von fremdem Eigentum (Konsequenz: ggf. Ersatz)

 

 

Regel 5: In der Schule höre ich auf alle (dort arbeitenden) Erwachsenen.

·    Ich verlasse sowohl am Vor- als auch am Nachmittag nicht das Schulgelände.

·    Ich halte mich an Klassen-, Schul- und Gesprächsregeln.

·    Ich habe Respekt vor jedem an der Schule (LehrerInnen, Hausmeister, Reinigungskräfte, pädagogische MitarbeiterInnen, VertretungslehrerInnen, MitschülerInnen, etc.).

·    Ich beleidige niemanden.

·    In Konfliktsituationen laufe ich nicht davon, sondern kläre die Situation zuerst.

·    Ich strenge mich im Unterricht an.

·    Ich höre zu.

·    Ich erledige die Aufgaben, die mir gestellt werden.

 

Konsequenz 1:

-       mündliches Ermahnen/Gespräch/ ggf. Notiz und Sokumentation

Konsequenz 2:

-       Besuch des Auszeit-Raumes/Elterninformation/ggf. Erziehungsmittel

Konsequenz 3:

-       Elterngespräch

Konsequenz 4:

-       Pädagogische Konferenz/Klassenkonferenz

Null-Toleranz-Grenze: Kind verlässt das Schulgelände/Schulgebäude (à Benachrichtigung der Polizei).

 

Die Klassenlehrerin hat bei Verstößen die Möglichkeit Erziehungsmittel anzuwenden. Hier eine beispielhafte Aufführung. Auch diese Auflistung ist nicht abschließend:

  • Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten
  • Zusätzliche häusliche Übungsarbeiten
  • Besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht
  • Mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk
  • Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens
  • Auferlegung besonderer Pflichten
  • Verweisung aus dem Unterrichtsraum
  • Vorrübergehende Wegnahme von Gegenständen, die dazu neigen den Unterricht zu stören oder andere Personen zu verletzen.
  • Pausenauszeit/begleitete Pause
  • Die Veränderung der Sitzordnung
  • Die Verpflichtung, aus erzieherischen Gründen einen Aufsatz zu verfassen und in der Klasse vorzutragen
  • Das Abschreiben der Klassen- bzw. Schulregeln
  • Ausschluss von besonderen Klassen- bzw. Schulveranstaltungen
  • Den Ausschluss von eintägigen Klassenfahrten ohne Übernachtung
  • Soziale Dienste in der Schule (nicht außerhalb)[2]

 

Bei wiederholten Verstößen bzw. bei gravierenden Vorfällen werden in einer Klassenkonferenz gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG beschlossen. Als Ordnungsmaßnahmen sieht das Niedersächsische Schulgesetz folgende Maßnahmen abschließend vor:

  1. Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden Förder- oder Freizeitangebot bis zu einem Monat,
  2. Überweisung in eine Parallelklasse.
  3. Ausschluss vom Unterricht sowie von dem den Unterricht ergänzenden Förder- und Freizeitangebot bis zu drei Monaten,
  4. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot.
  5. Verweisung von der Schule.
  6. Verweisung von allen Schulen (Genehmigung der Schulbehörde!).[3]

 

 

 

[1] Null-Toleranz-Grenze: Es gibt gravierende und massive Regelverletzungen, die keine Ermahnungen mehr zulassen, sondern bei denen sofort Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen greifen müssen (z.B. massive körperliche Gewalt).

[2] Siehe hierzu: Erläuterungen zum Niedersächsischen Schulgesetz

[3] Siehe hierzu: Das Niedersächsische Schulgesetz